ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
FÜR DIE DIENSTLEISTUNG
"DOMAINREGISTRIERUNG"

[A] ALLGEMEINES

  1. Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge über die Dienstleistung "Registrierung eines Domainnames".
  2. Abweichende ABGs der nationalen und internationalen Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil.
  3. Im nochfolgenden Text wird web-crossing als "ISP", der Besteller der Domain als "Kunde" bezeichnet.
  4. Der ISP vermittelt und reserviert die beantragte Domain im Namen und auf Rechnung des Kunden, sofern die gewünschte Domain noch nicht vergeben ist. Die Domain wird für .at, .co.at und .or.at-Adressen von der Registrierungsstelle nic.at eingerichtet, für sonstige Adressen von der jeweils zuständigen Registrierungsstelle. Der ISP fungiert hinsichtlich der von nic.at und allen anderen Registrierungsstellen verwalteten Domains auf die Dauer dieses Vertrages als Rechnungsstelle (sofern nicht anders vereinbart); das Vertragsverhältnis für die Errichtung und Führung der Domain besteht jedoch jedenfalls zwischen dem Kunden und der Registrierungsstelle direkt. Die Registrierungsgebühr, die der Registrierungsstelle zufließt, ist in den Beträgen, die der ISP dem Kunden verrechnet, enthalten (sofern nicht anders vereinbart).
  5. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag des Kunden mit der Registrierungsstelle nicht automatisch endet, wenn der Vertrag mit dem ISP aufgelöst wird, sondern der Kunde diesen vielmehr eigens bei der Registrierungsstelle kündigen muss.
  6. Bezogen auf die Domain gelten daher die Allgemeinen Vertragsbedingungen von nic.at (abrufbar unter www.nic.at) bzw der ansonsten jeweils zuständigen Registrierungsstelle; diese werden dem Kunden vom ISP auf Wunsch zugesandt oder können auch auf der Website des ISP abgerufen werden.
  7. Der ISP ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird den ISP diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten.

[B] DIENSTLEISTUNGSBESCHREIBUNG

  1. Der Domainprovider wird mit der Beantragung und Zuteilung des Domainnames bei einer Organisation zur Domainvergabe (NIC) ausschließlich als Vermittler tätig. Durch die Verträge mit diesen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet.
  2. Die Daten zur Registrierung von Domainnamen werden an den jeweiligen NIC in einem automatisierten Verfahren übermittelt.
  3. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Verfügbarkeit und Zuteilung des Domainnamens erst ausgehen, wenn diese durch das jeweilige NIC bestätigt ist. Weiterhin erkennt der Kunde die Bedingungen des jeweiligen NIC bezüglich der jeweiligen Domainnamen an. Der ISP hat keinen Einfluß auf die Registrierung des Domainnamen.
  4. Der Kunde wird stets als Inhaber für den bestellten Domainnamen eingetragen.
  5. Der Domainprovider darf die Leistungen auch von Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen.
  6. Bei Registrierung einer .at-Domain erkennt der Kunde die jeweils gültige Fassung der "Richtlinie zur Vergabe von Österreichischen INTERNET-Domain's" (http://www.nic.at) an.
  7. Der Kunde teilt dem Domainprovider unverzüglich jede Änderung seines Namens, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw. Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform mit.

[C] VERTRAGSLAUFZEIT, KÜNDIGUNG

  1. Beantragte Domains werden automatisch um ein weiteres Jahr verlängert sofern diese nicht schriftlich 2 Monate vor Ablauf der Registrierungsperiode gekündigt wird.
  2. Der Vertrag wird auf unbestimmte Dauer geschlossen und kann jederzeit schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung einer Domain muß jedoch schriftlich und 2 Monate vor Ablauf der jeweiligen Registrierungsperiode erfolgen.
  3. Bei einer Kündigung erfolgt keine Rückerstattung der bereits gezahlten und/oder bereits in Rechnung gestellten Beträge.

[D] ANGEBOTE UND PREISE

  1. Alle Angebote und Preise sind freibleibend und unverbindlich.

[E] ZAHHLUNGSBEDINGUNGEN

  1. Der ISP kann den Rechnungsbetrag in österreichischen Schilling (ATS) oder in EURO (EUR) abrechnen.
  2. Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnungsbeträge verpflichtet, die Ihn der ISP in Rechnung stellt. Diese Zahlungspflicht besteht auch, wenn Dritte die Leistungen des ISP nutzen.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, dem ISP unverzüglich jede Änderung der Bankverbindung (bei Zahlung der Rechnungsbeträge im Lastschrifteinzugsverfahren!) bzw. der Kreditkartendaten (bei Zahlung der Rechnungsbeträge per Abbuchung vom Kreditkartenkonto) mitzuteilen.

[F] HAFTUNG

  1. Der ISP haftet unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt für die Zuteilung oder Verfügbarkeit des bestellten Domainnamens durch das jeweilige NIC. Eine Gewährleistung über die Zuteilung des bestellten Domainnamens ist ausgeschlossen.
  2. Dem Kunden ist bekannt, daß die Zeit für eine Domainregistrierung oder Aktivierung nicht seitens des ISP festgelegt und garantiert werden kann.
  3. Wird der Domainprovider beauftragt, eine bereits existierende Domain zu übernehmen und wird der Wechsel durch das jeweilige NIC abgelehnt, hat der Kunde die entstandenen Kosten zu tragen. Durch das beantragen des Domainwechsels hat der ISP seine Verpflichtung der Domainregistrierung erfüllt.

[G] GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT

  1. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Innsbruck.
  2. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Österreich.

[H] DATENSCHUTZ

  1. Der Kunde ist damit einverstanden, daß persönliche Daten (Bestandsdaten) gespeichert werden.
  2. Der Kunde stimmt der Veröffentlichung seines Domainnamens und seiner Anschrift im Internet und in den Suchmaschinen zu.

[I] SALVATORISCHE KLAUSEL

  1. Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, berührt das die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht.
  2. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur in einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit.
  3. Beide Parteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Ersatzbestimmung zu ersetzten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahe kommt.