Die neue Datenschutzgrundverordnung

Was Webseitenbetreiber jetzt beachten müssen

Im Mai 2018 tritt die neue EU-weite Datenschutzgrundverordnung (kurz DSGVO) in Kraft. Durch die DSVGO wir das Datenschutzrecht umfassend reformiert.

Mit dieser Reform sind auch neue Verpflichtungen für Webseitenbetreiber verbunden. Diese betreffen alle Webseitenbetreiber mit Ausnahme von Webauftritten, die ausschließlich persönlichen Zwecken dienen.

Mit der neuen Datenschutzgrundverordnung werden die Betreiber von Websites verpflichtet, eine rechtskonforme Datenschutzerklärung auf der Webseite einzubinden. 
Weiters darf Google Analytics nur noch anonymisiert verwendet werden. Durch diese Anonymisierungsfunktion wird verhindert, dass die komplette IP-Adresse eines Users gespeichert wird.

Da bei Verstößen gegen das neue Datenschutzrecht hohe Bußgelder drohen, sollten Webseitenbetreiber rechtzeitig eine entsprechende Datenschutzerklärung bereit stellen und auch Google Analytics richtlinienkomform verwenden. Wir empfehlen also, die Datenschutzerklärung auf der Website zu überprüfen und - wenn nötig - an die neuen Richtlinien anzupassen.

Mit Hilfe von Generatoren lassen sich solche Datenschutzerklärungen relativ einfach erstellen. Hier ein Link zu einem solchen Datenschutzerklärungs-Generator.

Sollten Sie Hilfe beim Einbau der Datenschutzerklärung auf Ihrer Website benötigen, kontaktieren Sie uns

Weitergehende Informationen zur neuen DSGVO finden Sie in einem eBook, welches der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. kostenlos zur Verfügung stellt. 

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