Verwendung von Cookies - User muss aktiv einwilligen

Laut einer Entscheidung des EuGH kommen auf Websitebetreiber neue Verpflichtungen zu

Seit dem Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018 haben die meisten Websitebetreiber sogenannte Cookie-Hinweise auf Ihren Seiten implementiert. Diese sind aber zumeist rein zur Information gedacht, und weisen den User lediglich darauf hin, dass die Website Cookies verwendet. In der Datenschutzerklärung findet sich dann der Hinweis, wie man Cookies im Broswer unterbinden kann (Opt-Out-Lösung).

Der EuGH hat jetzt allerdings entschieden, dass diese voreingestellte Zustimmung nicht zulässig ist. Der User muss dem Setzen von Cookies aktiv zustimmen (Opt-In-Lösung). Das heißt für Webseitenbetreiber, dass Cookies so lange nicht gesetzt werden dürfen, bis der User seine Zustimmung (etwa durch Setzen eines Häkchens...) gegeben hat.

Dieses Urteil ist in mehrfacher Hinsicht problematisch. Zum einen bedeutet es für Webseitenbetreiber einen erhöhten technischen Aufwand, zum anderen wird durch die verpflichtende Opt-In-Lösung das Onlinemarketing erheblich erschwert. Somit werden zum Beispiel Messwerte aus Google Analytics deutlich an Aussagekraft verlieren. Man kann im allgemeinen davon ausgehen, dass nicht mehr als ein Drittel der Besucher aktiv in sogenannte "Marketing-Cookies" einwilligt.

Aber auch der Internet-User ist von diesem Urteil betroffen. Wer weiterhin Komfort von Cookies und deren Vorteile (schnelleres und bequemeres Surfen, erleichterte Benutzung von Onlineshops, etc.) nutzen möchte, muss dafür jetzt zusätzliche Klicks machen.

Auf jeden Fall ist hier Handlungsbedarf für alle Webseitenbetreiber gegeben. Wer sich vor Abmahnungen und damit verbundenen Strafen schützen will, sollte jetzt aktiv werden.

Details zum Urteil des EuGH.

 

Update 12.11.2019

Inzwischen gibt es eine genaue Analyse zum EuGH-Urteil. Viele Fragen sind noch offen, die durch die nationalen Gerichte geklärt werden müssen. Wahrscheinlich wird es jedoch darauf hinauslaufen, das nicht erforderliche Cookies zustimmtungspflichtig werden. Einen detaillierten Artikel dazu gibt es auf t3n zu lesen.

Bild von pixabay.com
+43 512 206567 914