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Ein Jahr Barrierefreiheitsgesetz: Wo Onlineshops und Websites jetzt nachbessern müssen

Ein Jahr Barrierefreiheitsgesetz – wo Unternehmen jetzt nachschärfen müssen, um Beschwerden, Strafen und Imageschäden zu vermeiden.

Am 28. Juni 2026 jährt sich das Inkrafttreten des österreichischen Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) zum ersten Mal. Die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) ist damit seit zwölf Monaten verbindliches Recht – und die ersten Erfahrungen zeigen: Viele Websites und Onlineshops in Österreich sind nach wie vor nicht ausreichend vorbereitet. Wir fassen zusammen, was du jetzt wissen und tun solltest.

Wer ist vom BaFG betroffen?

Das BaFG verpflichtet sehr viele Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen an Konsument:innen anbieten:

  • Onlineshops und E-Commerce-Plattformen im B2C-Bereich,
  • Banken-, Versicherungs- und Bezahldienste,
  • Personenverkehrsdienste (Buchung, Tickets, Fahrplaninfos),
  • E-Books, audiovisuelle Mediendienste, Kommunikationsdienste,
  • Self-Service-Terminals und bestimmte Hardware-Produkte.

Ausgenommen sind nur Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und Jahresumsatz unter 2 Mio. Euro) – und auch das nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte.

Welche Mängel finden wir am häufigsten?

Aus unserer Praxis und aus Auswertungen der ersten Monate kristallisieren sich klare Schwachstellen heraus:

  • Fehlende Alt-Texte bei Produktbildern, Icons und Banner-Grafiken.
  • Zu schwacher Farbkontrast bei Buttons, Links und Fließtext (WCAG 2.1 AA verlangt mind. 4,5:1).
  • Tastatur-Bedienung defekt – Menüs, Filter, Cookie-Banner oder Slider lassen sich nicht ohne Maus nutzen.
  • Formulare ohne Labels oder mit nicht angekündigten Fehlermeldungen.
  • Veraltete oder fehlende Barrierefreiheitserklärung und kein funktionierender Feedback-Mechanismus.
  • PDFs als zentrale Information (z. B. Preislisten, AGB) – ohne Tagging und Lesereihenfolge.

Was passiert bei Verstößen?

Zuständig ist in Österreich das Sozialministeriumservice. Konsument:innen können dort kostenlos Beschwerde einlegen. Nach einem Schlichtungsverfahren drohen bei Verstößen Verwaltungsstrafen bis zu 80.000 Euro – im Wiederholungsfall können Produkte oder Dienstleistungen sogar vom Markt genommen werden. Mindestens so gefährlich: der Image-Schaden, wenn ein Shop öffentlich als „nicht barrierefrei“ markiert wird.

Was solltest du jetzt konkret tun?

Wenn du in den letzten Monaten nicht aktiv geprüft hast, empfehlen wir einen kompakten Vier-Schritte-Check:

  • Automatischer Scan: Tools wie axe oder Lighthouse decken rund 30 % der Probleme schnell auf.
  • Manuelle Prüfung: Tastatur-Navigation, Screenreader-Test und Formular-Flows – der Rest geht nicht ohne Mensch.
  • Barrierefreiheitserklärung aktualisieren: Stand, geprüfte Bereiche, Kontakt für Feedback – Pflicht laut Gesetz.
  • Roadmap definieren: Quick Wins sofort, größere Anpassungen im nächsten Release-Zyklus einplanen.

Wir unterstützen dich beim BaFG-Check

Wir setzen BaFG-konforme Anpassungen quer durch unseren Stack um – ob klassisch in TYPO3, WordPress oder Magento, in individuellen Laravel-Applikationen oder in Headless-Setups mit Payload und Directus. Vom WCAG-Audit über die technische Sanierung bis zur Barrierefreiheitserklärung. Wenn du unsicher bist, wo dein Shop oder deine Website steht: Nimm jetzt Kontakt auf! Wir machen dir einen kurzen Status-Check und einen klaren Fahrplan.

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