Kurz vor dem Stichtag wird es konkret: Die Europäische Kommission hat jetzt ein offizielles Icon-Set veröffentlicht, mit dem sich KI-generierte Inhalte kennzeichnen lassen. Wer sich schon gefragt hat, wie das in der Praxis eigentlich aussehen soll – hier ist die Antwort. Die Icons sind Teil des „Code of Practice on marking and labelling of AI-generated content" und flankieren die Transparenzpflicht aus Artikel 50 der KI-Verordnung (AI Act), die ab 2. August 2026 greift.
Was ist neu?
Erstmals gibt es ein einheitliches, EU-weit gedachtes Bildzeichen-Set – kein Flickenteppich aus Eigenkreationen mehr. Drei Icons stehen zur Auswahl: ein Basis-Icon, eines für „vollständig KI-generiert" und eines für „teilweise KI-bearbeitet". Jedes davon gibt's in vier Varianten (schwarz, weiß, je 50 % transparent) und in den Formaten SVG und PNG. Und das Beste: Du kannst sie einfach nutzen, kostenlos, ganz ohne die Kommission namentlich erwähnen zu müssen.
Welche Inhalte musst du kennzeichnen?
Keine Sorge – nicht alles, was mit KI entsteht, muss ein Label tragen. Artikel 50 hat vor allem zwei Fälle im Blick:
- Deepfakes: KI-generierte oder -manipulierte Bilder, Audios oder Videos, die real wirken – also echte Personen, Orte oder Ereignisse zeigen.
- KI-Texte im öffentlichen Interesse, die ohne menschliche Prüfung oder redaktionelle Verantwortung veröffentlicht werden.
Aufatmen kannst du bei erkennbar künstlerischen, satirischen oder fiktionalen Werken sowie bei Texten mit klarer redaktioneller Verantwortung – die sind ausgenommen.
Sind die Icons Pflicht?
Hier lohnt sich ein genauer Blick: Die Icons selbst sind freiwillig – die Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50 dagegen nicht. Und ein Icon allein reicht auch nicht, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Die Verantwortung, dass deine Offenlegung den Anforderungen entspricht, bleibt bei dir. Das Icon macht diese Offenlegung nur sichtbar und einheitlich erkennbar – mehr nicht, aber auch nicht weniger.
Worauf kommt es bei der Umsetzung an?
- Sichtbarkeit: Der Hinweis muss beim ersten Kontakt sofort ins Auge fallen und darf auch beim Teilen oder Download nicht verloren gehen.
- Einbettung: Das Icon gehört direkt in den Inhalt oder als UI-Overlay hinein – nicht irgendwo versteckt oder von anderen Elementen überdeckt.
- Barrierefreiheit: Alt-Text bzw. ARIA-Label sind Pflicht, damit assistive Technologien den Hinweis vorlesen können. Und bitte klare, jargonfreie Textlabels wie „KI-generiert" statt kryptischer Abkürzungen.
Was solltest du jetzt tun?
Am besten schaust du dir in Ruhe an, wo auf deiner Website und in deinen Kanälen KI überhaupt im Spiel ist – von generierten Bildern über Produkttexte bis zum Chatbot. Dann legst du fest, welche Inhalte unter Artikel 50 fallen, und verankerst die Kennzeichnung sauber im System. Manuelles Nachpflegen kostet auf Dauer nur Nerven.
Wir integrieren die EU-Icons technisch sauber und barrierefrei in deine Plattform – egal ob in TYPO3, WordPress, Magento, einer individuellen Laravel-Applikation oder in einem Headless-Setup mit Payload oder Directus. Gerade bei KI- und API-getriebenen Inhalten lassen sich Labels in Payload oder Directus automatisiert an die richtigen Content-Typen hängen. Nimm jetzt Kontakt auf!
Quellen


