Datenschutzvereinbarung zwischen der EU und den Vereinigten Staaten unzulässig

Neue Entscheidung vom Europäischen Gerichtshof

Die Entscheidung beruht auf einer Klage des österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems, der bereits in der Vergangenheit ein Abkommen für Datentransfers(Safe-Harbour-Regelung) zwischen der EU und den Vereinigten Staaten erfolgreich gekippt hatte. Nun ist auch die Datenschutzvereinbarung "Privacy Shield" vom Europäischen Gerichtshof für unzulässig erklärt worden. 

Unternehmen wie Facebook Irland leiten Daten an den Mutterkonzern in den USA weiter. In den USA ist Facebook allerdings dazu verpflichtet, amerikanischen Behörden wie etwa dem FBI und der NSA persönliche Daten der Nutzer zugänglich zu machen. Betroffene Europäer können gegen diese Datenweitergabe nicht rechtlich vorgehen. Deshalb erklärte der EuGH das "Privacy Shield" nun für ungültig, da es nicht den europäischen Datenschutzstandards entspricht. 

Facebook beruft sich bei der Weitergbe der Nutzerdaten allerdings nicht auf das "Privacy Shield" sondern auf seine Standardvertragsklauseln. Die Standardvertragsklauseln bleiben von diesem Urteil unberührt. So werden von Facebook Irland auch weiterhin Daten an den Mutterkonzern weitergegeben. Trotzdem wird es in den Vereinigten Staaten ein Umdenken in Bezug auf die Überwachungsgesetze geben müssen, wenn amerikanische Unternehmen auch weiterhin erfolgreich am Europäischen Markt auftreten wollen. 

 

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