Digitale Barrierefreiheit - Richtlinie für Website und Apps von öffentlichen Stellen

Die Richtlinie betrifft alle Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen - also Bund, Land, Gemeinden sowie öffentliche Einrichtungen. Somit sind auch Websites der Tourismusverbände betroffen.

Öffentliche Stellen in allen EU-Ländern müssen eine ab sofort in Kraft tretende Richtlinie für digitale Barrierefreiheit auf Websites und in Mobil-Apps umsetzen. Die Richtlinie betrifft alle Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen - also Bund, Land, Gemeinden sowie öffentliche Einrichtungen. Somit sind auch Websites der Tourismusverbände betroffen. Weiters ist ein verpflichtende Erklärung zur Barrierefreiheit zu beachten.
 

Was sind Barrierefreie Websites?

Barrierefreie Websites weisen spezielle Merkmale auf und ermöglichen blinden Menschen bzw. Menschen mit beeinträchtigter Sicht die Nutzung des Internets.

Prinzipiell gibt es 4 Grundsätze der Barrierefreiheit:

Wahrnehmbarkeit:
Informationen und Komponenten müssen für die User so dargestellt werden, dass diese wahrnehmbar sind.

Bedienbarkeit:
Die User müssen die Website / App handhaben und dieser navigieren können.

Verständlichkeit:
Alle Informationen der Anwendung müssen verständlich sein.

Robustheit:
Die Inhalte müssen zuverlässig von einer Vielzahl von Benutzeragenten, einschließlich assistiven Technologien, interpretiert werden können.

Um dies zu gewährleisten sind eine Reihe von technischen und redaktionellen Maßnahmen notwendig. Hierzu zählen unter anderem Alternativtexte für Bilder, nutzerfreundlliche Sprache, einfache Navigationsstruktur, Skalierbare Schriften und Farben, klare Benennung von URLs und Inhalten.

Detallierte Informationen dazu finden sich in den WCAG 2.1 Erfolgskriterien.

Ab Oktober 2020 soll die Überwachung der Barrierefreiheit mittels Stichproben beginnen. Im Land Tirol ist die Ombudsstelle für Barrierefreies Internet mit dieser Aufgabe betraut.
 

Wie prüfe ich die Barrierefreiheit meiner Website?

Einen Leitfaden für eine erste schnelle Überprüfung stellt das Land Tirol in seinem Landeswiki bereit.
Eine vollständige Überprüfung ist jedoch sehr umfangreich und für den Laien auch nur eingeschränkt durchführbar.

Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei den nötigen Anpassungen, damit Ihre Website den Anforderungen für die Barrierefreiheit entspricht. Sprechen Sie uns an!

+43 512 206567 914