Google Fonts: Google äußert sich zu Abmahnungen

In einem Blogbeitrag entkräftigt Google die Argumente der Abmahnanwälte.

Google Fonts sind auf vielen Webseiten zu finden, da sie kostenlos und unkompliziert genutzt werden können. Oft erfolgt die Einbindung über eine Schnittstelle zu Google, die Fonts werden also direkt von Google-Servern geladen. 

Im Jänner 2022 hatte das Landesgericht München entschieden, dass die Nutzung von Google Fonts (extern eingebunden) datenschutzwidrig ist. Das hat im Sommer eine rieseige Abmahnwelle ausgelöst. In diesen Abmahnschreiben wird argumentiert, dass Daten ohne das Wissen von Usern auf Google-Servern in den USA landen. 

In einem Blogbeitrag vom 18. November 2022 hat sich jetzt Google selbst zu dieser Thematik geäußert. Die Argumente der Abmahnanwälte werden von Google größtenteils entkräftigt.

„Google Fonts ist eine Bibliothek mit Open-Source-Schriftfamilien sowie eine Web-API, mit der Sie diese Schriftfamilien auf Websites einbetten können. Die Menschen möchten, dass die Websites, die sie besuchen, gut gestaltet und einfach zu benutzen sind, und ihre Privatsphäre respektieren. Google respektiert die Privatsphäre von Einzelpersonen. Die Web-API von Google Fonts ist so konzipiert, dass die Erfassung, Speicherung und Verwendung von Daten auf das beschränkt wird, was für die effiziente Bereitstellung von Schriftarten und für aggregierte Nutzungsstatistiken erforderlich ist. Diese Daten werden sicher und getrennt von anderen Daten aufbewahrt. Google verwendet die von Google Fonts gesammelten Informationen nicht für andere Zwecke und insbesondere nicht für die Erstellung von Profilen von Endnutzern oder für Werbung. Außerdem ist die Tatsache, dass die Server von Google notwendigerweise IP-Adressen erhalten, um Schriften zu übertragen, keine Besonderheit von Google, sondern entspricht der Funktionsweise des Internets.“

(Dies ist eine automatische Übersetzung. Das Original-Zitat finden Sie hier.)

Natürlich sollten Google Fonts lokal eingebunden werden, das bleibt nach wie vor unsere Empfehlung. Wer jedoch von einer Abmahnung betroffen ist, für den könnte diese Stellungnahme von Google wichtig sein.

Gerne können Sie sich an uns wenden und wir überprüfen die Einbindung von Google Fonts und Co. auf Ihrer Webseite für Sie!
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Mit diesem Tool können Sie schnell selbst überprüfen, ob Ihre Website Google Fonts verwendet: Google-Fonts-Checker.

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