Lieferschwelle für innergemeinschaftliche Versandhandelumsätze fällt mit 1. Juli 2021

Onlineshop-Betreiber müssen jetzt die Mehrwertsteuersätze anpassen.

Mit 1. Juli 2021 wird die Lieferschwelle für die innergemeinschaftlichen Versandhandelsumsätze abgeschafft. Ab diesem Zeitpunkt müssen Versandhandelsumsätze grundsätzlich im Bestimmungsland versteuert werden. Das bedeutet, dass auch die Umsatzsteuersätze im Onlineshop an das jeweilige Bestimmungsland angepasst werden müssen. 

Erleichterungen wird es dann nur noch für Kleinstunternehmen geben. 

Alle Informationen dazu finden Sie im Unternehmensservice Portal des Bundesministeriums. 

Bei den erforderlichen Anpassungen im Shopsystem helfen wir Ihnen gerne!

+43 512 20 65 67