Neues Verpackungsgesetz ab 1.1.2019

Was Onlinehändler jetzt beachten müssen

Mit 1.1.2019 tritt in Deutschland das neue Verpackungsgesetz in Kraft. In der neuen Verordnung ist geregelt, dass der Hersteller für die Entsorgung seiner Verpackungen bezahlen muss. Für Versandhändler besteht eine Registrierungspflicht. Ohne Registrierung dürfen keine systembeteiligungspflichtigen Verpackungen in Umlauf gebracht werden. Bei Nichtbeachtung drohen hohe Bußgelder. 

Ziel dieses Gesetzes ist es, das Abfallaufkommen zu verringern und Recycling-Quoten zu erhöhen. 

Weitere Infos zum neuen Verpackungsgesetz gibt es auf der Seite der WKO. t3n bietet einen Leitfaden für Onlinehändler zum Download an. (kostenpflichtig)

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