Ab 27. September 2026 muss ein EU-weit einheitliches Label auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht hinweisen, und wo der Hersteller länger als zwei Jahre garantiert, kommt ein zweites Label dazu. Vier Tage später, am 1. Oktober, wird in Österreich zusätzlich der Widerrufsbutton im Webshop Pflicht. Das betrifft nicht nur den Onlinehandel, und es ist keine Empfehlung, sondern geltendes Recht.
Die drei Stichtage auf einen Blick
| Ab wann | Was gilt | Wen betrifft es |
|---|---|---|
| 27.09.2026 | Harmonisierte Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung (EU-Label) | jeder Verkauf von Waren an Verbraucher:innen, online und im Geschäft |
| 27.09.2026 | GARAN-Kennzeichnung der Haltbarkeitsgarantie | nur wenn der Hersteller mehr als 2 Jahre kostenlos garantiert |
| 01.10.2026 | Widerrufsbutton „Vertrag widerrufen“ (§ 13a FAGG) | jeder Webshop und jede App mit Fernabsatzverträgen |
In Deutschland gilt der Widerrufsbutton bereits seit 19. Juni 2026. Wer nach Deutschland liefert, ist dort also schon in der Pflicht.
Woher das kommt
Grundlage ist die EU-Richtlinie 2024/825, bekannt als „Empowering Consumers“. Wie die Labels genau aussehen müssen, regelt die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 vom 25. September 2025: Farben, Mindestgrößen, Schriftart, Textbausteine in allen EU-Amtssprachen. In Österreich setzt das Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026 die Vorgaben um, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt am 28. Juli 2026. Die Labels sind amtliche Vorlagen und dürfen nicht umgestaltet werden - kein eigenes Farbschema, keine angepasste Schrift, kein Nachbau im Hausstil.
1. Die harmonisierte Mitteilung zur Gewährleistung
Das erste Label betrifft alle. Verkaufst du bewegliche Waren an Verbraucher:innen, musst du vor Vertragsabschluss mit dem EU-Label darauf hinweisen, dass ein gesetzliches Gewährleistungsrecht besteht. Das gilt auch für Waren mit digitalen Elementen, also Smartphones, vernetzte Haushaltsgeräte und Ähnliches.
- Im Geschäft: ein gut sichtbares Plakat reicht, zum Beispiel neben der Kassa. Du musst nicht jedes einzelne Produkt auszeichnen. Schwarz-weiß ist zulässig.
- Im Webshop: an prominenter Stelle auf der Website, in Farbe - und zusätzlich in der Bestätigungsmail nach dem Kauf.
- Im Label enthalten: ein QR-Code, der auf eine EU-weit einheitliche Informationsseite führt. Auch der bleibt unverändert.
2. Die GARAN-Kennzeichnung für lange Herstellergarantien
Das zweite Label betrifft nur einen Teil des Sortiments. Es ist Pflicht, wenn drei Bedingungen zusammenkommen: Der Hersteller gibt eine kostenlose gewerbliche Haltbarkeitsgarantie, sie gilt für die gesamte Ware, und sie läuft länger als zwei Jahre. Stellt der Hersteller die nötigen Informationen bereit, musst du die Garantie mit dem GARAN-Label ausweisen.
Anpassbar sind nur drei Angaben: die Anzahl der Garantiejahre, der Herstellername und die Modellbezeichnung. Alles andere - der Titel „GARAN“, die Grafik, der QR-Code, das Kalendersymbol und der Text „Herstellergarantie in Jahren“ in allen EU-Amtssprachen - ist fix.
- Im Geschäft: direkt am Produkt oder am Regal.
- Im Webshop: beim Produkt und noch einmal in der Bestellübersicht vor dem Kaufabschluss, dazu in der Bestätigungsmail.
- Platzsparend erlaubt: im Fernabsatz darf das Label eingeklappt sein, es muss aber mit dem ersten Klick, Rollover oder Touch vollständig sichtbar werden.
Der Aufwand steckt hier in den Produktdaten, nicht im Layout: Garantiedauer und Modellbezeichnung müssen je Artikel gepflegt sein. Bei großen Sortimenten ist das der eigentliche Brocken.
3. Der Widerrufsbutton ab 1. Oktober
Ab 1. Oktober 2026 braucht jeder Webshop und jede App, über die Verbraucher:innen Verträge abschließen, eine Widerrufsfunktion. Sie gilt für Verträge, die ab diesem Tag geschlossen werden. Verträge, die rein per Telefon oder E-Mail zustande kommen, sind nicht betroffen.
- Der Button: beschriftet mit „Vertrag widerrufen“ oder einer eindeutig gleichbedeutenden Formulierung, farblich hervorgehoben, leicht auffindbar und ohne Login erreichbar.
- Das Formular: Name, Vertragsbezug wie Bestell- oder Rechnungsnummer, und ein Kontaktweg für die Bestätigung.
- Der Abschluss: eine zweite Schaltfläche „Widerruf bestätigen“.
- Danach: unverzüglich eine Eingangsbestätigung per E-Mail, mit dem Inhalt der Erklärung sowie Datum und Uhrzeit.
Fehlt die Funktion, droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 1.450 Euro. Teurer wird der zweite Effekt: Wird nicht ordentlich über das Rücktrittsrecht belehrt, verlängert sich die 14-tägige Rücktrittsfrist um bis zu zwölf Monate. Bei den Labels drohen zusätzlich Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbraucherschutzverbände.
Was jetzt zu tun ist
- Prüfen, was dich betrifft. Verkaufst du Waren an Verbraucher:innen? Dann das Gewährleistungs-Label. Hast du Artikel mit Herstellergarantie über zwei Jahre? Dann zusätzlich GARAN. Hast du einen Webshop? Dann auch den Widerrufsbutton.
- Die amtlichen Dateien besorgen. Die Vektordateien der Labels stellt die EU-Kommission kostenlos bereit, in allen Sprachfassungen. Nachbauen ist keine Option.
- Produktdaten vorbereiten. Garantiedauer in Jahren und Modellbezeichnung je Artikel - das ist bei großen Sortimenten die längste Vorlaufzeit.
- Shop und Kassensystem anpassen. Produktseite, Warenkorb, Bestellübersicht, Bestätigungsmail, dazu die Widerrufsfunktion samt automatischer Eingangsbestätigung.
- Stationär nicht vergessen. Das Plakat im Geschäft und die Labels am Regal gehören genauso dazu wie die Website.
Wobei wir helfen
Wir bauen die Labels an den richtigen Stellen in deinen Shop ein, erweitern die Produktdatenpflege um die Garantiefelder, ergänzen die Bestätigungsmails und setzen die Widerrufsfunktion mit Formular und automatischer Eingangsbestätigung um. Für TYPO3, Shopware, WooCommerce und individuelle Shops. Melde dich, solange die Stichtage noch vor dir liegen - ab dem 27. September wird jede Lücke zum Risiko.
Stand der Recherche: 15.09.2026. Quellen: WKO, Richtlinie (EU) 2024/825, Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960, VerbRÄG 2026. Der Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.


