E-Commerce Rechtliches

Buy Now, Pay Later: Ab 20. November gilt das neue Verbraucherkreditgesetz

In zehn Tagen fallen Ratenkauf, Rechnungskauf über Zahlungsdienstleister und andere Zahlungsaufschübe unter das Kreditrecht – auch wenn sie nichts kosten.

Symbolbild für Online Shop

„Jetzt kaufen, in 30 Tagen zahlen“ ist in vielen Onlineshops längst Standard. Rechtlich war das bisher oft eine Grauzone: Kurzfristige oder kostenlose Zahlungsaufschübe fielen nicht unter das Verbraucherkreditgesetz. Das ändert sich mit 20. November 2026. Dann tritt das Verbraucherkreditgesetz 2026 (VKrG 2026) in Kraft, mit dem Österreich die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie umsetzt. Nationalrat und Bundesrat haben das Paket bereits im Mai und Juni beschlossen.

Was ändert sich?

  • Zahlungsaufschübe und Finanzierungshilfen gelten künftig als Verbraucherkredit, auch wenn sie kurzfristig oder unentgeltlich sind. Gezielt erfasst werden Modelle wie „Buy Now, Pay Later“.
  • Die bisherige Untergrenze von 200 Euro fällt weg. Auch der Kleinkredit für Sneaker oder Kopfhörer ist damit erfasst.
  • Die Kreditwürdigkeitsprüfung wird ausgeweitet. Fällt sie negativ aus, darf kein Kredit vergeben werden.
  • Informationspflichten und Anforderungen an die Zustimmung der Kund:innen steigen. Werbung mit Kreditkonditionen muss Standardinformationen enthalten, auch auf dem Smartphone-Display.

Wer ist betroffen?

In erster Linie die Kreditgeber:innen, also BNPL- und Zahlungsanbieter. Onlineshops sind aber mittelbar dabei: Sie binden die Zahlarten im Checkout ein, bewerben sie auf Produktseiten und in Newslettern und gestalten den Weg bis zum Klick auf „Kaufen“. Je nach Modell kann ein Shop auch selbst als Kreditvermittler gelten. Wer Raten- oder Rechnungskauf in Eigenregie anbietet, sollte prüfen lassen, ob das eigene Modell unter das neue Gesetz fällt.

Was solltest du jetzt tun?

  • Alle angebotenen Zahlarten auflisten: Welche sind Zahlungsaufschübe, Raten- oder Rechnungskäufe, und wer ist jeweils Kreditgeber:in?
  • Beim Payment-Anbieter nachfragen, welche Änderungen im Plugin, in den Checkout-Texten und in den Vertragsunterlagen ab 20. November nötig sind. Updates rechtzeitig einspielen und testen.
  • Werbeaussagen wie „0 % Zinsen“ oder „bequem in Raten“ auf Banner, Produktseiten und Newsletter prüfen.
  • Mobile Darstellung des Checkouts kontrollieren: Pflichtinformationen müssen auch auf kleinen Bildschirmen vollständig lesbar sein.
  • Eigene Rechnungs- oder Ratenmodelle rechtlich prüfen lassen.

Was droht bei Verstößen?

Das VKrG 2026 sieht Verwaltungsstrafen vor. Dazu kommen die bekannten Risiken aus dem Wettbewerbsrecht, etwa Abmahnungen durch Mitbewerber:innen oder Verbandsklagen bei irreführender Werbung mit Zahlungskonditionen.

Wir prüfen deinen Checkout, aktualisieren die Payment-Integration und passen Texte und Darstellung an die neuen Vorgaben an. Besonders tief stecken wir in Magento und Adobe Commerce, setzen das aber genauso um in TYPO3, WordPress, einer individuellen Laravel-Applikation oder in einem Headless-Setup mit Payload oder Directus. Nimm jetzt Kontakt auf!

Quellen:

Digital Trends & Insights

Immer am Puls der Zeit
Symbolbild für Update
SicherheitRechtliches

Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie macht Apps, SaaS-Lösungen, KI-Systeme und sogar Updates haftungspflichtig – verschuldensunabhängig.

Stilisierte Grafik: Server-Rack mit Container-Blöcken und Schutzschild mit Haken auf blauem Grund
AgenturHosting

Moderne Anwendungen laufen in Containern und brauchen mehr als Webspace. Unser neuer Server-Konfigurator: managed oder unmanaged, Docker-ready, mit SSL, transaktionalen E-Mails und…