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Neue Informationspflicht im E-Commerce

Wichtige Info für alle Onlinehändler

Symbolbild für E-Commerce

Seit 9. Jänner 2016 gilt in der EU eine neue Informationspflicht für Onlinehändler. Jeder, der auf seiner Website Waren und Dienstleistungen kommerziell anbietet, muss auf seiner Website einen Link zur Online-Streitbeilegungsplattform der EU zur Verfügung stellen. Die EU möchte dadurch eine EU-weite Schlichtungsstelle für Streitfragen zur Verfügung stellen.

Allerdings ist diese Plattform im Moment noch nicht vorhanden, sodass man auch nicht darauf verlinken kann. Laut Auskunft der EU wird diese Plattform erst ab Mitte Februar zur Verfügung stehen.

Bis dahin empfiehlt es sich, der Informationsverpflichtung nachzukommen, indem man folgenden Passus in die AGB oder das Impressum aufnimmt.
 

„Die Europäische Kommission stellt demnächst eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Den Link werden wir an dieser Stelle veröffentlichen, sobald die Plattform existiert.“

Sobald die Plattform zur Verfügung steht, kann dieser Passus durch den Link zur Plattform ersetzt werden.

Infos zur neuen Plattform zur Online-Streitbeilegung findest du hier. 

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