E-Commerce

Neue Shop-Pflicht ab 27.09.2026: Gewährleistungs- und Garantie-Label

Ab 27. September 2026 müssen B2C-Onlineshops standardisierte EU-Label zu Gewährleistung und – falls vorhanden – Garantie anzeigen. Fehlen sie, drohen Abmahnungen.

Symbolbild für Onlineshop

Mit der EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers, Richtlinie (EU) 2024/825) kommt eine sehr konkrete Pflicht auf den Onlinehandel zu. Neben dem viel diskutierten Greenwashing-Verbot verlangt die Richtlinie zwei neue, einheitlich gestaltete Verbraucher-Label. Wie sie aussehen und wo sie stehen müssen, regelt die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960. In Österreich wurde die Umsetzung mit der UWG-Novelle am 7. Juli 2026 beschlossen; anzuwenden ist sie EU-weit ab dem 27. September 2026.

Um welche Label geht es?

Verpflichtend werden zwei Kennzeichnungen, die Verbraucher:innen vor dem Kauf klar über ihre Rechte informieren:

  • Gewährleistungs-Label – ein Hinweis auf die gesetzliche Mindest-Gewährleistung von zwei Jahren. Pflicht für nahezu alle B2C-Shops.
  • Garantie-Label – nur nötig, wenn du zusätzlich eine kostenlose Herstellergarantie auf Haltbarkeit von mehr als zwei Jahren anbietest.

Gestaltung, Wortlaut und Platzierung sind vorgegeben – eigene Formulierungen oder Optik sind nicht zulässig.

Wer ist betroffen?

Alle Unternehmen, die Waren an Verbraucher:innen (B2C) verkaufen – vom kleinen Nischenshop bis zum großen Handelsportal. Reine B2B-Shops sind ausgenommen. Da die Label pro Produkt sichtbar sein müssen, betrifft das praktisch jede Produktdetailseite deines Shops.

Was musst du bis 27. September umsetzen?

  • Prüfen, welche Sortimente eine Herstellergarantie haben – daraus ergibt sich, ob nur das Gewährleistungs- oder auch das Garantie-Label nötig ist.
  • Die offiziellen EU-Label korrekt in Template und Produktdetailseiten einbinden (Shop-System, Theme, ggf. PIM).
  • Sicherstellen, dass die Label auch mobil und in Kaufabschluss-Ansichten sauber dargestellt werden.
  • Rechtstexte und Produktdaten mit den Anforderungen abgleichen.

Was droht bei Verstößen?

Fehlende oder falsch dargestellte Label gelten als Wettbewerbsverstoß und sind abmahnfähig – durch Mitbewerber:innen wie durch Verbraucherschutzverbände. Neben Abmahnkosten drohen Unterlassungsansprüche und im Wiederholungsfall Vertragsstrafen. Der Stichtag ist fix: Wer am 27. September nicht umgestellt hat, ist angreifbar.

Was solltest du jetzt tun?

Die technische Umsetzung wirkt klein, greift aber in Templates, Produktdaten und Checkout ein – plane Vorlauf für Umsetzung und Test ein. Wir integrieren die EU-Label sauber und wartbar in deinen Shop und prüfen gleich die betroffenen Produktdetailseiten mit – egal ob dein Shop auf Magento, WordPress/WooCommerce, TYPO3, einer individuellen Laravel-Applikation oder einem Headless-Setup mit Payload oder Directus läuft. Nimm jetzt Kontakt auf!

Quellen

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