E-Commerce

Neues EuGH Urteil - Shopbetreiber müssen Zahlung per Lastschrift in der gesamten EU anbieten

Wer die Zahlungsmethode per Lastschrift anbietet, muss das ab sofort für alle Kunden in der EU tun.

Symbolbild für den Europäischen Gerichtshof

Laut einem aktuellen EuGH-Urteil dürfen Lastschriften nicht vom Wohnsitz abhängig gemacht werden. Wer in seinem Shop eine Zahlung per Lastschrift anbietet, muss dies ausnahmslos für alle EU-Bürger tun. Dieses Urteil dürfte für den Onlinehandel wohl nicht ohne Folgen bleiben.

Aufgrund des hohen Ausfallsrisikos bei Lastschriften und der damit verbundenen teuren Bonitätsprüfung, haben Shop Betreiber Lastschriften bisher oftmals nur von Kunden mit Wohnsitz im eigenen Land akzeptiert. In manchen EU-Ländern sind diese Bonitätsauskünfte sogar überhaupt nicht zu bekommen. Das wird dazu führen, dass eine Zahlung per Lastschrift zukünftig nicht mehr angeboten wird, da die Kosten und Risiken für den Shop Betreiber einfach zu hoch werden.

Alle Details zum EuGH-Urteil gibt es auf t3n.

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